Vor seiner unbegleiteten Ausgangserlaubnis durchlief der Mann ein umfassendes Prüfverfahren, einschließlich eines forensisch-psychiatrischen Gutachtens von einem externen Sachverständigen. Dieses Gutachten sah die Lockerung als vertretbar an, da es keine Anhaltspunkte für eine Nicht-Rückkehr des Gefangenen gab, so die Justizverwaltung.
Polizei hat Fahndung aufgenommen
Im vergangenen Februar hatte ein anderer verurteilter Straftäter, ein Vergewaltiger in Sicherungsverwahrung der JVA Tegel, einen begleiteten Ausgang ebenfalls zur Flucht genutzt und wurde nach drei Tagen in Schleswig-Holstein gefasst. Nun hat die Polizei die Fahndung nach dem flüchtigen Doppelmörder aufgenommen.
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